Gebühren

26.02.2010

Gebührenansätze für das Jahr 2024

Der Gemeinderat legte aufgrund der Rechnungsabschlüsse der Vorjahre und des voraussichtlichen Bedarfs die wiederkehrenden Gebühren für das Jahr 2024 wie folgt fest (unverändert):

Abfallentsorgung:    
Grundgebühr pro Wohnung Fr.  80.00
Grundgebühr pro Kleingewerbebetrieb Fr.  80.00

Abwasserentsorgung:
   
Grundgebühr pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb Fr. 155.00
Verbrauchsgebühr pro m³ Frischwasserverbrauch Fr.   1.55

Wasserversorgung:
   
Grundgebühr pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb Fr.  165.00
Verbrauchsgebühr pro m³ Frischwasserverbrauch Fr.    1.55
Löschgebühr pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb Fr.  40.00

Die Rechnungsstellung für diese Gemeindeabgaben erfolgt jeweils im Herbst.

Hundesteuer/Hundetaxe

Der Gemeindeweibel zieht jeweils im August die Hundesteuer (Fr. 50.– je Hund) bei den Haltern und
Halterinnen direkt ein.

Einwohner/innen die neu einen Hund besitzen, bitten wir, das Tier bei der Gemeindeverwaltung
Mirchel, 031 711 10 47, zu melden.
31.08.2023

Hundetaxe: Erhöhung per 01.01.2024

Gestützt auf Artikel 49 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Mirchel vom 2. Mai 2013, hat der Gemeinderat Mirchel mit Beschluss vom 10. August 2023 die Hundetaxe von bisher CHF 25.00 auf neu CHF 50.00 pro Hund ab 01.01.2024 festgelegt.

Die Hundetaxe ist seit 2013 unverändert. Mit der Erhöhung der Hundetaxe trägt nun der Gemeinderat dem stetig zunehmenden Arbeitsaufwand für den Unterhalt der Robidog-Behälter im Dorf aber auch der veränderten Anzahl von Hundebesitzer:innen in der Gemeinde Mirchel, Rechnung.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.