Ab 1. März 2022 können Sie Ihr Baugesuch nur noch elektronisch einreichen!

Bisher konnten Baugesuche freiwillig über eBau eingereicht werden. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, dass ab 1. März 2022 Baugesuche nur noch auf dem elektronischen Weg eingereicht werden können.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Die alten Gesuchsformulare sind nicht mehr zu benutzen.

Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

eBau starten: www.be.ch/ebau

Für weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!