Überarbeitung Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Was ist der GEP?

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) dient den Gemeinden als Instrument zur Planung des Ausbaus, der Sanierung und des Unterhalts des Abwassernetzes. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, die Gemeinden können also nicht wählen, ob sie einen GEP erarbeiten. Der GEP gibt eine Übersicht über die Anlagen und Organisation der Entwässerung auf dem Gemeindegebiet und legt die Ziele im Bereich Entwässerung für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest. Weiter gibt der GEP Auskunft darüber, wie diese Ziele finanziert werden sollen.

Teilprojekte des GEP

Ein GEP setzt sich aus verschiedenen Teilprojekten zusammen.

  • Datenbewirtschaftung und Anlagekataster: In diesem Teilprojekt wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen zum Abwassernetz aktuell in einem Kataster vorhanden sind.
  • Zustand Sanierung und Unterhalt: In diesem Teilprojekt werden die Unterhalts- und Sanierungskonzepte für die nächsten Jahre erarbeitet, damit das Abwassernetz funktionstüchtig bleibt.
  • Siedlungsentwässerung und Hochwasserschutz beeinflussen sich gegenseitig. In diesem Teilprojekt wird untersucht, wie die Gewässer bei Starkregenereignissen entlastet werden können.
  • Im Teilprojekt Abwasserentsorgung im ländlichen Raum definiert für sämtliche Liegenschaften ausserhalb des Kanalisationsnetzes die Art der Abwasserentsorgung und prüft, ob ein Anschluss zumutbar und machbar wäre.
  • Das Entwässerungskonzept ist das Herzstück des GEP. Es legt die Art der Entwässerung für alle Abwässer so fest, dass eine möglichst optimale Funktion von Abwassernetz, ARA und Gewässer erreicht wird. Es definiert den Betrieb und allenfalls auch Ausbau des Abwassernetzes.
  • Alle Massnahmen, die im GEP erarbeitet werden, werden in der Massnahmenplanung zusammengefasst.
  • Im letzten Teilprojekt wird definiert, wie das Abwassernetz mit allen Massnahmen langfristig finanziert wird.

Der GEP in Mirchel

Die Erarbeitung von generellen Entwässerungsplänen wurde in den 00er-Jahren für die Gemeinden verbindlich eingeführt. Mirchel hat noch immer seinen ersten GEP von 2004. Eine Überarbeitung ist also überfällig. Es ist vorgeschrieben, dass jede GEP-Überarbeitung anhand eines kantonal einheitlichen Pflichtenhefts zu erfolgen hat. Der Gemeinderat genehmigte im Februar 2024 einen Kredit von CHF 12’000 zur Erarbeitung des Pflichtenhefts. Dieses wurde durch das Ingenieurbüro B+S AG, Bern, erarbeitet und im März 2025 durch den Kanton genehmigt.

Daraufhin wurde im Sommer 2025 eine Submission für die GEP-Überarbeitung durchgeführt, in der die Schmalz Ingenieur AG, Konolfingen, den Zuschlag erhielt. Neben den Ingenieurarbeiten werden auch Kosten für die Zustandsaufnahmen und die Katasterbereinigung anfallen.

Die GEP-Überarbeitung erfolgt ab 2026.