Datensperre/Adresssperre

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Sie können bei uns eine Datensperre hinterlegen, welche bei Adressauskünften zum Tragen kommt.

Firmen und Privatpersonen können bei der Einwohnerkontrolle eine Adressauskunft anfordern. Diese wird erteilt, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Die Adressauskunft beinhaltet Vorname, Name, Geburtsjahr, den Heimatort, die Adresse in Mirchel oder den Wegzugsort inkl. Wegzugsdatum.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Adresse bekannt gegeben wird, können Sie eine Datensperre hinterlegen lassen. In diesem Fall muss der Gesuchsteller einen Interessensnachweis vorlegen. Die Auskunft ist dann nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde ausdrücklich zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn Sie die Sperre rechtsmissbräuchlich hinterlegt haben.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.