Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Die Strassenanstösser werden gebeten, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
- Seitlicher Abstand zum Fahrbahnrad: 50 cm
- Freizuhaltende Höhe (Lichtraumprofil Strassen): 4.50 m
- Freizuhaltende Höhe (Lichtraumprofil Trottoir): 2.50 m
- Abstand Stacheldrahtzäune: 2 m
- Gefährliche Strassenstellen und Einmündungen sind übersichtlich zu gestalten
Die Äste und andere Bepflanzungen sind alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
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| Lichtraumprofil - schematische Darstelung (JPG, 149 kB) | Download | 0 | Lichtraumprofil - schematische Darstelung |