Beglaubigung von Unterschriften / Dokumenten

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar ausgeführt werden. Nach Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden.

Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, so bitten wir Sie, sich direkt an einen bernischen NotarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. in der Region zu wenden.