Sozialhilfe

Der Staat leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Die Gemeinde Mirchel hat den Sozialdienst der Region Konolfingen mit den Aufgaben der Sozialhilfe betraut. Betroffene Personen werden dort mit der erforderlichen Diskretion beraten. Alle weiteren Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..