Siegelungen
Wenn eine Person stirbt, so müssen Ihre Vermögenswerte durch eine Amtsperson aufgenommen und in bestimmten Fällen versiegelt werden. Man spricht auch von der Siegelung. In der Gemeinde Mirchel wird die Siegelung in der Regel durch das Gemeindepräsidium durchgeführt. Bei einem Todesfall setzen wir uns dafür zeitnah mit den Angehörigen in Verbindung.
Folgende Unterlagen sind bei einer Siegelung vorzulegen:
- Wertschriften per Todestag (Bankauszüge usw.)
- Angaben über Schulden
- Ehe- und Erbvertrag
- Schenkungs- und Abtretungsverträge
- Testament
- Lebensversicherungspolice
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| Checkliste für Erben (PDF, 116 kB) | Download | 0 | Checkliste für Erben |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeverwaltung Mirchel | 031 711 10 47 | gemeinde@mirchel.ch |