Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Sie möchten für Ihr Fest oder Ihre Veranstaltung eine Festwirtschaft betreiben? Dazu benötigen Sie unter Umständen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen brauchen, erfahren Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Für die Erfassung eines Gesuches um gastgewerbliche Einzelbewilligungen benötigen Sie ein BE-Login.

Zum digitalen GesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens

  • 20 Tage
  • 60 Tage bei Anlässen mit über 500 Personen,
  • 90 Tage bei Anlässen im Wald,

vor dem geplanten Anlass bei uns einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung.

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