Ergänzungsleistung

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistungen gehören zusammen mit der AHV und IV zum sozialen Fundament unseres Staates und werden durch die Kantone ausgerichtet.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Melden Sie sich bei der AHV-Zweigstelle Mirchel und wir geben Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

Das Formular kann auch online erfasst und eingereicht werden. 

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Anmeldung Ergänzungsleistung zur AHV-IV (PDF, 110 kB) Download 0 Anmeldung Ergänzungsleistung zur AHV-IV
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