Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Pass oder Identitätskarte
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Sie können die Abmeldung auch online via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vornehmen.
Preis
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeverwaltung Mirchel | 031 711 10 47 | gemeinde@mirchel.ch |