Waldbrandgefahr
Die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton Bern wird mit "erheblich" (Stufe 3) eingestuft.
Verhaltensregeln bei Stufe "erheblich"
- bei windigen Verhältnissen ist ganz auf Feuer zu verzichten
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor dem Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr im Kanton Bern können hier heruntergeladen werden: LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.