Traktanden
Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2025
- Budget 2026
- Beratung und Genehmigung
- Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
- Verpflichtungskredit Sanierung Kugelfang der Schiessanlage Rütimatt
- Verpflichtungskredit Bau Wasserleitung Appenberg
- Verpflichtungskredit Genereller Entwässerungsplan (GEP)
- Wahl Schulkommission
- Wahlen Gemeinderat
- Verschiedenes
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Gemeinderat freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen!
RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
ProtokollauflageDas Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 11. Dezember bis 10. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 33532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
StimmrechtStimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.