Mirchel aktuell

14.06.2012
23.09.2024

Volksabstimmung vom 22. September 2024: So hat Mirchel abgestimmt

Biodiversitäts-Initiative und Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) Die Ergebnisse der eidgenössischen Vorlagen...
30.08.2024

Zum Herunterladen: Das Eiche-Blatt vom August 2024

Die Schlagzeilen:
  • Am 13. September: «Nacht der Sterne»
  • Am 17. September: Papiersammlung
  • Adventsfenster in unserem Dorf: Anmeldung bis 15. Oktober
  • Kehricht: Entsorgung Grüngut über die Landwirtschaft
10.06.2024

Frühlingsfest EHC Mirchel: Die Bilder...

Am 31. Mai und 1. Juni 2024 fand in Mirchel das traditionelle Frühlingsfest des EHC Mirchel statt. Die Bilder von Res Reinhard gibts bei BERN-OST...
21.05.2024

Newsmeldung asiatische Hornisse

Vor zwanzig Jahren wurde die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse nach Südwestfrankreich eingeschleppt und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr wurde sie nun im Kanton Bern gesichtet und erste Nester konnten zerstört werden. Um die Verbreitung dieser gebietsfremden Art möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Helfen Sie mit!

29.08.2023

Ab 1. September 2023: Wegzug, Zuzug oder Umzug elektronisch melden

Sie können uns ab dem 1. September 2023 über das Online-Portal eUmzugCH Ihren Wegzug, Zuzug oder Umzug elektronisch melden und damit die An- oder Abmeldung auf digitalem Weg erledigen. Mehr...
07.06.2023

Wärmeverbund Dorf Mirchel

Der Gemeinderat klärte gemeinsam mit der Energieberatungsstelle Bern-Mittelland die mögliche Umsetzung eines Holzschnitzel-Wärmeverbundes im Gebiet Dorf Mirchel ab. Anfang Mai wurden die Ergebnisse der Abklärungen an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Mehr siehe unten...
Die geprüften zwei Varianten sehen eine Wärmezentrale im Bereich Mirchelbergstrasse 3 oder Dorfstrasse 40 vor.

Die Abklärungen zeigen, dass aufgrund des geringen Leistungsbezuges im Verhältnis zur nötigen Leitungslänge, ein Wärmeverbund nicht wirtschaftlich betrieben werden könnte. Nötig wäre ein Energiebedarf von 2'000 kWh pro Meter Trassee. Beide geprüfte Varianten erreichen nur rund 1'200 kWh, dies bei einem gleichzeitigen Anschluss aller angemeldeten Gebäude. Da der Anschlusszeitpunkt der einzelnen Liegenschaften unterschiedlich wäre, müsste zeitweise mit einem noch tieferen Energiebedarf gerechnet werden.

In Anbetracht dieser Situation wird der Gemeinderat die Umsetzung eines Wärmeverbundes im Gebiet Dorf Mirchel nicht fortsetzen. Bei einem allfälligen Heizungsersatz sind Lösungen im kleineren Rahmen, auf privater Ebene, zu suchen.

Die an der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentation kann bei der Gemeindeverwaltung Mirchel bezogen werden.

Informationen zum Thema Energie finden Sie unter:

www.energieberatungbern.ch  
Gesamtheitliche Beratung                                  
www.energiefranken.ch Überblick Fördergelder  
www.erneuerbarheizen.ch Heizungsersatz  

07.06.2023

Grosse Wasserbezüge aufteilen

Für rund 80 % unserer jährlichen Betriebsbeiträge an die Wasserverbund Kiesental AG sind die zehn Tage im Jahr mit dem höchsten Wasserverbrauch massgebend. Mehr siehe unten...
Im 2022 fielen die zehn Tage mit dem höchsten Verbrauch erneut mehrheitlich auf ein Wochenende. Bitte verteilen Sie grössere Wasserbezüge auf verschiedene Wochentage und begrenzen Sie den Bezug pro Fall auf kleine Mengen im Tag. Sie helfen damit, den täglichen Spitzenwasserverbrauch und dadurch unsere Kosten tief zu halten.

Beachten Sie: Durch einen üblichen Gartenschlauch fliessen zirka 50 Liter pro Minute. In 24 Stunden sind das 72'000 Liter (72 m3). Kommt dieser Verbrauch zu einem durchschnittlichen Tagesverbrauch von etwa 50 m3 dazu, ergibt das einen Verbrauch von 122 m3 für diesen Tag.

Das heisst: Der Tagesverbrauch ist um 144 % höher als üblich und der Tag wird vermutlich zu den zehn Tagen mit dem höchsten Wasserverbrauch zählen. Je mehr der Verbrauch der zehn Spitzentagen vom durchschnittlichen Wasserverbrauch von 50 m3 abweicht, umso mehr nehmen die Kosten für die Wasserversorgung Mirchel zu.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Zusammenarbeit.
16.02.2023

Notfalltreffpunkt: Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Bitte beachten: Der Notfalltreffpunkt für die Bevölkerung der Gemeinde Mirchel befindet sich in Grosshöchstetten, Schulhaus Schulgasse (Sekundarschulhaus), Schulgasse 3.

Ein Faltblatt des Kantons informiert über die Funktionsweise des Notfalltreffpunkts und gibt nützliche Hinweise zu den Themen "Alarmierung" und "Persönliche Notfallvorsorge".

Das Faltblatt kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Mirchel bezogen oder hier heruntergeladen werden...
13.01.2023

Kantonales Energiegesetz: Neuerungen ab 1.1.2023

Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
•    Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

•    Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

•    Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.