Weitere Informationen zur Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten, handelnd als Gemeindeversammlung, sind das oberste Organ der Gemeinde.

Die Gemeindesammlung wählt:

  • Gemeinderats- und Gemeindepräsident in einer Person
  • Mitglieder des Gemeinderates
  • Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und der Schulkommission

Sie beschliesst über Sachgeschäfte gemäss Art. 4 der Gemeindeordnung

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein:

  1. im ersten Halbjahr, um die Jahresrechnung zu beschliessen,
  2. im zweiten Halbjahr, um das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen Gemeindesteuern sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen.

Der Gemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.