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Weitere Informationen zur Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten, handelnd als Gemeindeversammlung, sind das oberste Organ der Gemeinde.

Die Gemeindesammlung wählt:

  • Gemeinderats- und Gemeindepräsident in einer Person
  • Mitglieder des Gemeinderates
  • Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und der Schulkommission

Sie beschliesst über Sachgeschäfte gemäss Art. 4 der Gemeindeordnung

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein:

  1. im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen
  2. im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern zu beschliessen.

Der Gemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.