Praktische Hinweise für Angehörige bei einem Todesfall

26.02.2010

1. Bescheinigung und Meldepflicht des Todesfalles 

Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung ist das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt aufzusuchen. Dort wird die Todesanzeigebescheinigung ausgestellt.

Nachdem das Zivilstandsamt den Tod eingetragen hat, wird es Ihnen die Todesanzeigebescheinigung übergeben. Mit dieser melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung des Bestattungsortes. Die Gemeindeverwaltung organisiert die Vorbereitung der Kirche, die Vorbereitung des Grabes, das Holzkreuz und die Grabausschmückung.

Todesfall ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde melden, falls die Bestattung nicht in der Wohnsitzgemeinde erfolgt (Mitteilung Vertreteradresse für Siegelung, Steuern, Korrespondenzen, etc.).


2. Bestattung 

Mit einem Bestattungsdienst Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren (lassen). Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Zäziwil:

Erdbestattung: Reihengrab / Familiengrab

Urnenbeisetzung: Urnengrab / auf bestehendes Reihengrab / auf Gemeinschaftsgrab / auf Familiengrab

Wurde eine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattung zu finden.


3. Bestattungstermin

Sprechen Sie das Bestattungsdatum mit dem zuständigen Pfarramt ab.


4. Aufbahrung

Bestellen Sie den Sarg bei Ihrem Bestattungsunternehmen. Der Bestattungsdienst übernimmt normalerweise die Überführung des Leichnams in die Aufbahrungshalle. Sprechen Sie mit ihm ab, um welchen Aufbahrungsraum es sich handelt. Die Schlüssel zum entsprechenden Aufbahrungsraum können Sie dann bei der Gemeindeverwaltung abholen und nach der Beerdigung wieder dort abgeben sofern Ihnen der Bestattungsdienst nicht selber einen Schlüssel zur Verfügung stellt. Das Bestattungsunternehmen regelt auf Ihren Wunsch sämtliche Formalitäten und besorgt Trauerdrucksachen, Todesanzeigen, Blumen und Kränze.


5. Druck Leidzirkulare

Falls gewünscht, geben Sie den Druck eines Leidzirkulars bei einer Druckerei in Auftrag. Dort werden Sie hinsichtlich Text und Gestaltung beraten.

Wir empfehlen Ihnen, Leidzirkulare erst dann drucken zu lassen, wenn der Bestattungstermin mit dem zuständigen Pfarramt definitiv abgesprochen ist,

6. Aufnahme Siegelungsprotokoll

Ein Siegelungsbeamter oder eine Siegelungsbeamtin der Wohngemeinde wird sich innert 7 Tagen bei den Angehörigen melden um mit ihnen ein gesetzlich vorgeschriebenes Siegelungsprotokoll zu erstellen.


7. Meldungen

Die Hinterbliebenen melden den Todesfall der zuständigen Ausgleichskassse, Pensionskasse, den Versicherungen, etc. sobald als möglich.


8. Grabunterhalt und Grabmal

Während mindestens 25 Jahren bleibt ein Grab erhalten. Für die Gestaltung des Grabes und des Grabmals ist das Bestattungs- und Friedhofreglement zu beachten.


Für weitere Auskünfte über das Bestattungswesen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

1.      Bescheinigung und Meldepflicht des Todesfalles 

Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung, dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung ist das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt aufzusuchen. Dort wird die Todesanzeigebescheinigung ausgestellt.

Nachdem das Zivilstandsamt den Tod eingetragen hat, wird es Ihnen die Todesanzeigebescheinigung übergeben. Mit dieser melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung des Bestattungsortes. Die Gemeindeverwaltung organisiert die Vorbereitung der Kirche, die Vorbereitung des Grabes, das Holzkreuz und die Grabausschmückung.

Todesfall ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde melden, falls die Bestattung nicht in der Wohnsitzgemeinde erfolgt (Mitteilung Vertreteradresse für Siegelung, Steuern, Korrespondenzen, etc.).


2.      Bestattung 

Mit einem Bestattungsdienst Verbindung aufnehmen und die Bestattung organisieren (lassen). Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Zäziwil:

Erdbestattung: Reihengrab / Familiengrab

Urnenbeisetzung: Urnengrab / auf bestehendes Reihengrab / auf Gemeinschaftsgrab / auf Familiengrab

Wurde eine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen, ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattung zu finden.


3.      Bestattungstermin 

Sprechen Sie das Bestattungsdatum mit dem zuständigen Pfarramt ab.


4.      Aufbahrung

Bestellen Sie den Sarg bei Ihrem Bestattungsunternehmen. Der Bestattungsdienst übernimmt normalerweise die Überführung des Leichnams in die Aufbahrungshalle. Sprechen Sie mit ihm ab, um welchen Aufbahrungsraum es sich handelt. Die Schlüssel zum entsprechenden Aufbahrungsraum können Sie dann bei der Gemeindeverwaltung abholen und nach der Beerdigung wieder dort abgeben sofern Ihnen der Bestattungsdienst nicht selber einen Schlüssel zur Verfügung stellt. Das Bestattungsunternehmen regelt auf Ihren Wunsch sämtliche Formalitäten und besorgt Trauerdrucksachen, Todesanzeigen, Blumen und Kränze.


5.      Druck Leidzirkulare

Falls gewünscht, geben Sie den Druck eines Leidzirkulars bei einer Druckerei in Auftrag. Dort werden Sie hinsichtlich Text und Gestaltung beraten.

Wir empfehlen Ihnen, Leidzirkulare erst dann drucken zu lassen, wenn der Bestattungstermin mit dem zuständigen Pfarramt definitiv abgesprochen ist,


6.      Aufnahme Siegelungsprotokoll

Ein Siegelungsbeamter oder eine Siegelungsbeamtin der Wohngemeinde wird sich innert 7 Tagen bei den Angehörigen melden um mit ihnen ein gesetzlich vorgeschriebenes Siegelungsprotokoll zu erstellen.


7.      Meldungen

Die Hinterbliebenen melden den Todesfall der zuständigen Ausgleichskassse, Pensionskasse, den Versicherungen, etc. sobald als möglich.



8.      Grabunterhalt und Grabmal

Während mindestens 25 Jahren bleibt ein Grab erhalten. Für die Gestaltung des Grabes und des Grabmals ist das Bestattungs- und Friedhofreglement zu beachten.


Für weitere Auskünfte über das Bestattungswesen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Adressen- und Telefonverzeichnis

Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a, 3008 Bern
031 635 42 00
   
Bestattungswesen  
Gemeindeverband Grosshöchstetten  
Geschäftsstelle, Postfach 7

3533 Bowil 076 449 35 06
   
Friedhof Zäziwil
Friedhofgärtner, Kurt Heiniger 077 265 80 12
Gemeindeverwaltung Zäziwil 031 710 33 33
   
Pfarrämter  
Evang.-ref. Mirchel / Zäziwil 031 711 01 39
Röm.-kath. Konolfingen 031 791 05 74