Gebühren
26.02.2010
Gebühren für das Jahr 2012
Der Gemeinderat legte aufgrund der Rechnungsabschlüsse der Vorjahre und des voraussichtlichen Bedarfs die wiederkehrenden Gebühren für das Jahr 2012 wie folgt fest:
| Kehrichtabfuhr: | |
| Grundgebühr pro Wohnung | Fr. 75.00 |
| Grundgebühr pro Kleingewerbebetrieb | Fr. 60.00 |
| Grundgebühr pro Container |
Fr. 325.00 |
| Wasserversorgung: |
|
| Grundgebühr pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb | Fr. 165.00 |
| Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasserverbrauch | Fr. 1.55 |
| Löschgebühr pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb |
Fr. 40.00 |
| Abwasser: |
|
| Grundgebühr pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb | Fr. 155.00 |
| Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasserverbrauch | Fr. 1.55 |
Die Rechnungsstellung für diese Gemeindeabgaben erfolgt jeweils im Herbst.
Hundesteuer/Hundetaxe
Der Gemeindeweibel zieht jeweils im August die Hundesteuer (Fr. 25.– je Hund) bei den Haltern und Halterinnen direkt ein.
Einwohner/innen die neu einen Hund besitzen, bitten wir, das Tier bei der Gemeindeverwaltung Mirchel, 031 711 10 47, zu melden.
Der Gemeindeweibel zieht jeweils im August die Hundesteuer (Fr. 25.– je Hund) bei den Haltern und Halterinnen direkt ein.
Einwohner/innen die neu einen Hund besitzen, bitten wir, das Tier bei der Gemeindeverwaltung Mirchel, 031 711 10 47, zu melden.